§ 1
Besondere Zugangsvoraussetzung
Für den konsekutiven Hochschulübergreifenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.) bestehen folgende besondere Zulassungsvoraussetzungen
a) Ein erster berufsqualifizierender B.Sc. Hochschulabschluss in dem Hochschulübergreifenden Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Hamburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einem vergleichbaren wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Hochschule.
Vergleichbar ist ein Bachelor of Sciences-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, in dem Lehrveranstaltungen im Bereich der Mathematik, Statistik und Operations Research im Umfang von mindestens 24 ECTS/LP und im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften im Umfang von mindestens 60 ECTS/LP absolviert wurden.
b) Formlose Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers, dass sie/er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um englischsprachigen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen auch in englischer Sprache absolvieren zu können.
Sonderregelung im Zulassungsverfahren der Uni HH
Wer seinen Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erlangt hat, aber im kommenden Semester abschließen wird, und sich daher mit den Durchschnittsnoten bewirbt: Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes, dass der erfolgreiche Studienabschluss von den Bewerberinnen und Bewerbern voraussichtlich bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgewiesen werden kann. Die Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über die Ergebnisse der noch ausstehenden Prüfungen dürfen bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Semester des Masterstudiums nachgereicht werden.
Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die besonderen Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.) zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
- Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses
- Ergebnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife
Für die Auswahl werden die Ergebnisse zu Kriterium 1 mit 0,6 und die Ergebnisse zu Kriterium 2 mit 0,4 gewichtet. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die keine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen, wird Kriterium 1 mit 1,0 gewichtet.