Zulassungsvoraussetzung
Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wird von der Universität Hamburg durchgeführt.
Auf den folgenden Seiten geben wir ihnen Hinweise zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.
Bitte lesen Sie diese Seiten in Ihrem eigenen Interesse. Beachten Sie insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung
Hochschulabschluss
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in dem
hochschulübergreifenden Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Universität Hamburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Hochschule. - Vergleichbar ist ein Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, in dem Lehrveranstaltungen im Bereich der Mathematik, Statistik und Operations Research im Umfang von mindestens 24 ECTS/LP und im Bereich Natur- und Ingenieurwissenschaften im Umfang von mindestens 48 ECTS/LP erfolgreich absolviert wurden.
Die Zugangsvoraussetzungen müssen bereits bei der Bewerbung vorliegen sowie nachgewiesen werden und können nicht im Rahmen des Masterstudiums nachgeholt werden. Bitte bedenken Sie, dass für Leistungen, die nach den Titeln nicht eindeutig einem der Bereiche zuzuordnen sind, Modulbeschreibungen/Inhaltsangaben beigefügt werden sollten. Von der Beifügung kompletter Modulhandbücher ist abzusehen.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, kann dies bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. Zu den in diesem Fall einzureichenden Dokumenten vgl. „Einzureichende Bewerbungsunterlagen“ weiter unten.
Weitere besondere Zugangsvoraussetzungen
Formlose Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers, dass sie/er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um englischsprachigen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen auch in englischer Sprache absolvieren zu können.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Zugangssatzung des Studiengangs: www.uni-hamburg.de/zugang-master
Zeugnisanerkennung
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten Studienabschluss im Ausland erworben haben, erfolgt die Zeugnisanerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an der Fakultät.
Falls Ihr Studienabschlusszeugnis nicht in deutscher oder in englischer Sprache ausgestellt wurde, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin Ihres Studienabschlusses in deutscher Sprache bei.
Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen zusätzlich zur Bewerbung eine Anerkennung für die Hochschulzugangsberechtigung beantragen. Die Beantragung erfolgt über STiNE.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: www.uni-hamburg.de/vpd
Deutschkenntnisse
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium nicht in einem deutschsprachigen Studiengang an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, müssen zur Einschreibung (noch nicht zur Bewerbung) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Dies gilt für deutschsprachige und für deutsch-englischsprachige Master. Bewerberinnen und Bewerber, die zwar einen ausländischen Hochschulabschluss haben, aber trotzdem ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, können als Nachweis auch die Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen. Das Deutschzertifikat ist zur Immatrikulation einzureichen. Eine Übersicht aller von der Universität Hamburg anerkannten Deutschzertifikate finden Sie unter www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse
Online-Bewerbung
Während der Bewerbungsfrist füllen Sie die Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Hamburg aus: www.uni-hamburg.de/online-bewerbung Legen Sie sich bitte einen Bewerbungsaccount an, geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen in der Online-Bewerbung hoch. Vergessen Sie nach dem Ausfüllen der Online-Bewerbung und dem Hochladen der Dokumente nicht, Ihre Bewerbung elektronisch abzusenden.
Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang ist ein Online-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie keine Dokumente in Papierform oder per E-Mail bei der Universität Hamburg einreichen müssen. Die Auswahl basiert allein auf den Informationen, die Sie online bereitstellen und den Dokumenten, die Sie online hochladen.
Sollten Sie zusätzlich einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag) stellen, so muss dieser inklusive der erforderlichen Nachweise gesondert innerhalb der Bewerbungsfrist über die Online-Bewerbung eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie in der Online-Bewerbung. Sie laden die Unterlagen zum Sonderantrag innerhalb des separaten Formulars hoch, eine Zusendung per Post ist auch hier nicht erforderlich! Weitere Informationen zum Sonderantrag finden Sie unter: www.uni-hamburg.de/sonderantrag und www.uni-hamburg.de/info-master
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Folgende Bewerbungsunterlagen werden im Rahmen des digitalen Bewerbungsverfahrens angefordert und können über die Bewerbungsplattform eingereicht werden:
- Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums oder vorläufiges Transcript of Records: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen. Die Zugangsvoraussetzungen müssen bereits zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen und aus dem eingereichten Transcript of Records hervorgehen.
- Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelor-Abschluss nicht an einer deutschen, sondern an einer ausländischen Hochschule (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) erworben haben oder erwerben werden: zusätzlich ein Notenschema Ihrer Hochschule zur Umrechnung Ihrer bisher erzielten Leistungen bzw. Ihrer Abschlussnote.
- Aus der Notenbescheinigung/dem Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Bachelor) sollen die im Studiengang belegten Module mit den dort jeweils erzielten LP/ECTS und/oder der Semesterwochenstundenumfang der Module sowie deren Titel hervorgehen.
Sind die Modultitel nicht eindeutig in Bezug auf den Inhalt des jeweiligen Moduls, soll zusätzlich die Modulbeschreibung des jeweiligen Moduls beigelegt werden. - Sollten Ihre erreichten Leistungspunkte/Credit Points nicht in Form von ECTS-Punkten angegeben sein, so legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Umwandlungstabelle Ihrer Hochschule bei. Alternativ können Sie auch einen Nachweis Ihrer Hochschule über den Workload Ihres Studiengangs beifügen.
- Angabe des präferierten Schwerpunktes nach absteigender Priorität im Online-Bewerbungsformular. Informationen zu den Schwerpunkten sind unter folgendem Link zu finden: https://www.hwi.uni-hamburg.de/studieninteressierte/master/schwerpunkte.html
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Formlose Bestätigung der Bewerberin/des Bewerbers im Online-Bewerbungsformular, dass sie/er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um englischsprachigen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen auch in englischer Sprache absolvieren zu können. Die Vorlage einer weiteren Bestätigung ist nicht erforderlich.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin in deutscher Sprache erforderlich.
Zulassung und Immatrikulation
Nach Prüfung Ihrer Bewerbung wird Ihnen ein Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt „Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Termine finden Sie unter www.uni-hamburg.de/online-bewerbung. In Ihrem Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist genannt, innerhalb der Sie sich einschreiben müssen. Die Einschreibung erfolgt online - bitte beachten Sie dazu die Hinweise in Ihrem Zulassungsbescheid. Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie unter www.uni-hamburg.de/mastereinschreibung.
Auswahlkriterien
Auswahlkriterien
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Plätze im Masterstudiengang, ist eine Auswahl erforderlich:
- Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses
- Wenn Bewerber:innen nachweisen können, dass Sie 30 oder mehr ECTS in den Bereichen Mathmatik, Statistik oder Operations Research erbracht haben, wird Ihnen für Ihren Auswahlwert ein Bonus von 0,3 Notenpunkten angerechnet.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung finden Sie in der Auswahlsatzung des Studiengangs auf www.uni-hamburg.de/auswahl-master.
