Prüfungen
In jedem Semester gibt es eine verbindliche An- bzw. Ummeldefrist für Prüfungen, die strikt einzuhalten ist. Eine An- bzw. Ummeldung für Klausuren kann ausschließlich über STiNE erfolgen!
Sollte eine Anmeldung in STINEaufgrund technischer Probleme oder Krankheit nicht möglich sein, so müssen sich die Studierenden noch innerhalb des Anmeldezeitraums im Studienbüro BWL (für Klausuren der Uni HH) oder im Prüfungsamt Bergedorf (für Klausuren der HAW) melden. Anträge zur Korrektur von unter Vorbehalt mitgeschriebenen Klausuren werden ansonsten ohne Ausnahme abgelehnt.
Hinweis des Prüfungsausschusses bei Erkrankung zum Prüfungstermin
Meldefristen und Unterlagen bei Krankheit zu Prüfungsterminen (27.04.2011 | Prüfungsausschuss)
Gemäß§ 16 (2) der Bachelorprüfungsordnungen können Studierende eine Prüfungsleistung aus wichtigem Grund unterbrechen. Die Unterbrechung muss dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich mitgeteilt werden.
Eine Erkrankung ist ein wichtiger Grund und muss durch ein qualifiziertes ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Der Prüfungsausschuss beschließt einstimmig, dass unter dem Begriff unverzüglich in der Regel eine Frist von 3 Werktagen (ohne Samstag) zu verstehen ist.
Bitte benutzen Sie unbedingt das unter Downloads zur Verfügung gestellte Formular: qualifiziertes ärztliches Zeugnis!